Rechtsanwältin Hogrefe-Weichhan plaudert in diesem Artikel aus dem anwaltlichen Nähkästchen und teilt wertvolle Tipps zum Pferdekauf.

Pferdekauf aus der Perspektive einer Pferderechtlerin

10.04.2023
Frau Hogrefe-Weichhan

Drum prüfe, wer sich vertraglich bindet –
Pferdekauf aus der Perspektive einer Pferderechtlerin

Von Rechtsanwältin Lea Hogrefe-Weichhan.

Ja, ich kann es nicht leugnen, die meisten meiner Pferderechtsakten tragen nach dem Aktenzeichen den Vermerk „wg. Pferdekauf“. Gerne werde ich daher im Folgenden ein wenig aus dem anwaltlichen Nähkästchen plaudern und den ein oder anderen wertvollen Tipp geben, damit die Mission Traumpferd nicht in die berühmte Hose geht. Ganz nach dem Motto: Das merkt sich der Pferderechtsprofi!

Beginnen wir beim Gesetz. Die folgenden Normen aus dem BGB sollte jeder, der sich mit einem Pferdekauf befasst, kennen:

§ 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

  • Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
  • Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

§ 434 BGB Sachmangel

  • Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
  1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
  2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

  • Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder       dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.
  • Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

  1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
  2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
  3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Das merkt sich der Pferderechtsprofi:

  • Es lebe die Vertragsfreiheit – drum prüfe, wer sich (vertraglich) bindet!
    • Parteien können Abschluss und Inhalt des Vertrages frei gestalten – auch mündlich!
  • Es lebe die AKU – Dokumentation ist die beste Prävention
    • Beweis gewinnt: Gesundheitszustand, Gefahrübergang, Verwendungszweck
  • Die Nacherfüllung – Tor zu Rücktritt oder Minderung
    • Fristsetzung zur Nacherfüllung zwingend erforderlich, außer NE verweigert, fehlgeschlagen (idR nach zwei Versuchen), unzumutbar §440 BGB
  • Mängelansprüche verjähren in 2 Jahren § 438 BGB
    • Abweichende Vereinbarungen beim Verbrauchsgüterkauf § 476 II BGB
  • Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf § 477 BGB
    • Gewerblicher Verkäufer trägt BL wenn Mangel innerhalb von 6 Monaten auftritt
  • Schadensersatz im Kaufrecht
    • Unterhalt des mangelhaften Pferdes, vergebliche Aufwendungen, Tod des Pferdes

Vielen Dank, liebe Lea Hogrefe-Weichhan, für diese Ausführungen und wichtigen Informationen!

In einem weiteren Artikel werden konkrete Fallbeispiele vorgestellt werden. Bleibt dran!

 

Von Rechtsanwältin Lea Hogrefe-Weichhan

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